Der Disclaimer (Haftungsausschluss)
Der Einsatz eines Haftungsausschlusses auf Ihrer Webseite ist nicht notwendig. Eine pauschale Distanzierung von Inhalten externer Webseiten, schützt Sie nicht vor rechtlichen Konsequenzen.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantwortern hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.
So beginnen die meisten Disclaimer, bzw. Haftungsausschlüsse in Webseiten.
Leider wird dieses Urteil oft falsch verstanden, weil man nicht die ganze Sachlage berücksichtigt. In diesem Fall hatte sich der Betreiber in einem Haftungsausschluss pauschal von allen Inhalten der externen Seiten distanziert. In diesem Urteil führt das Landgericht Hamburg aus, dass eine solche Klausel mit einer pauschalen Distanzierung von sämtlichen Links eben gerade kein Freibrief für die Aufnahme beliebiger Links ist. Zitat: "Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."
Wenn Sie in Ihrer Webseite externe Links einsetzen, d.h. Weblinks die auf Inhalte außerhalb Ihrer eigenen Webseite verweisen, sind Sie zwar nicht für die Inhalte der externen Seite verantwortlich, man kann Ihnen aber unterstellen, dass Sie sich die Meinung des Betreibers der anderen Seite zu eigen machen.
Gemäß §8 des Teledienstegesetzes (TDG) sind Besitzer einer Webseite für verlinkte rechtswidrige Inhalte nur dann verantwortlich, wenn sie von deren Inhalten Kenntnis haben. Sie sind ausdrücklich nicht verpflichtet, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Wird also eine verlinkte zunächst unbeanstandete fremde Seite später mit rechtswidrigen Inhalten gefüllt, so haftet derjenige, der diese fremde Seite verlinkt hat, nur dann, wenn ihm nachzuweisen ist, oder wenn es deutliche Indizien dafür gibt, dass er von dem neuen rechtswidrigen Inhalt Kenntnis hatte.
Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung "Disclaimer" versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein deutliches Indiz dafür werten, dass er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste. Eine Haftungsfreizeichnungsklausel "Disclaimer" nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall erheblich negativ auswirken!
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer
Wir sind keine Juristen. Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Und wir übernehmen keinerlei Gewähr für die getroffenen Aussagen, diese sind lediglich als allgemeine Einschätzungen zu sehen.