AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von stoelting web & marketing für Verträge mit Unternehmern

§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit stoelting web & marketing im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

Angebote von stoelting web & marketing in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

stoelting web & marketing recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt stoelting web & marketing manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte stoelting web & marketing nicht binnen 20 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2 Leistungsumfang

stoelting web & marketing bietet folgende Leistungen an:

  • Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites und Onlineshops
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Optimierung für KI-gestützte Suchsysteme (GEO)
  • Konzeption, Einrichtung und Betreuung von Online-Werbekampagnen (z. B. Meta Ads, Google Ads)
  • Einrichtung und Pflege von Tracking- und Analyselösungen

stoelting web & marketing erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von stoelting web & marketing, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss stoelting web & marketing nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von stoelting web & marketing zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann stoelting web & marketing dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit stoelting web & marketing schriftlich darauf hingewiesen hat.

stoelting web & marketing ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 DDG;
  • Informationspflichten nach § 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB (Fernabsatzverträge);
  • Informationspflichten nach § 312i BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  • Prüfpflichten bei Linksetzung;
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte stoelting web & marketing ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist stoelting web & marketing berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 2a Besondere Bestimmungen für Online-Marketing-Leistungen

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Optimierung für KI-gestützte Suchsysteme (GEO), Online-Werbekampagnen sowie Tracking- und Analyselösungen. Soweit sie von den übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweichen, gehen sie diesen vor.

(1) Kein geschuldeter Erfolg

stoelting web & marketing erbringt die Marketing-Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder messbarer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für Platzierungen in Suchmaschinen, die Nennung in Antworten KI-gestützter Suchsysteme, Reichweite, Klick- und Conversion-Raten, Anzahl von Anfragen, Bewerbungen oder Verkäufen sowie Kosten pro Ergebnis. Diese Werte hängen maßgeblich von Faktoren ab, auf die stoelting web & marketing keinen Einfluss hat, etwa von den Algorithmen und Richtlinien der Plattformbetreiber, vom Wettbewerbsumfeld und vom Angebot des Kunden. Prognosen und Erfahrungswerte stellen keine Zusicherung dar.

(2) Werbebudget

Das Werbebudget (Mediabudget), das an Plattformbetreiber wie Meta oder Google für die Ausspielung von Anzeigen gezahlt wird, ist nicht in der Vergütung von stoelting web & marketing enthalten und wird vom Kunden gesondert getragen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar durch den Kunden an den Plattformbetreiber über ein auf den Kunden laufendes Werbekonto. Legt stoelting web & marketing in Ausnahmefällen Werbebudget aus, so ist sie berechtigt, hierfür eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Die Höhe des Werbebudgets legt der Kunde fest. stoelting web & marketing richtet die Kampagnen innerhalb dieses Rahmens ein. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Plattformbetreiber die tatsächlichen Tagesausgaben systembedingt über oder unter dem eingestellten Tagesbudget ausspielen können. Für solche plattformbedingten Abweichungen haftet stoelting web & marketing nicht.

(3) Werbekonten und Plattformen

Werbe-, Analyse- und Tag-Manager-Konten werden auf den Namen des Kunden angelegt und stehen in seinem Eigentum. Der Kunde räumt stoelting web & marketing die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte ein. Nach Vertragsende werden diese Zugriffsrechte entzogen. Die Konten mit allen Daten verbleiben beim Kunden.

Für die Nutzung der Plattformen gelten ergänzend die Nutzungs- und Werberichtlinien der jeweiligen Plattformbetreiber, die der Kunde mit der Kontoeröffnung akzeptiert. stoelting web & marketing haftet nicht für Entscheidungen der Plattformbetreiber, insbesondere für die Ablehnung von Anzeigen, die Einschränkung oder Sperrung von Konten, Änderungen an Algorithmen, Funktionen oder Preisen sowie für Ausfälle der Plattformen, es sei denn, diese beruhen auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von stoelting web & marketing.

(4) Werbeinhalte und Freigabe

Anzeigentexte, Bilder, Videos und sonstige Werbemittel werden vor der Veröffentlichung dem Kunden zur Freigabe vorgelegt; § 6 Abs. 2 gilt entsprechend. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der Werbeaussagen, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, branchenspezifische Werbevorschriften (z. B. Heilmittelwerbegesetz) sowie Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Dies gilt in gleicher Weise für Inhalte, die der Kunde selbst zur Verfügung stellt. Eine rechtliche Prüfung der Werbeinhalte durch stoelting web & marketing erfolgt nur, wenn sie gesondert beauftragt ist.

(5) Tracking und Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tracking-, Analyse- und Werbetechnologien auf seinen Websites ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er ist insbesondere für eine rechtskonforme Einwilligungsverwaltung (Cookie-Banner), eine zutreffende Datenschutzerklärung sowie die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO und des TDDDG verantwortlich. stoelting web & marketing setzt Tracking-Lösungen technisch nach den Vorgaben des Kunden um und weist ihn auf erkennbare datenschutzrechtliche Risiken hin. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Soweit stoelting web & marketing im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Vertragspartner einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(6) Auswertungen

Berichte und Auswertungen erstellt stoelting web & marketing im vereinbarten Umfang und Turnus. Sie beruhen auf den von den Plattformbetreibern und Analysewerkzeugen bereitgestellten Daten. Abweichungen zwischen verschiedenen Systemen sowie Datenlücken, etwa durch fehlende Einwilligungen oder Werbeblocker, sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

(7) Laufende Betreuung

Für Verträge über die laufende Betreuung von Kampagnen sowie über laufende SEO- und GEO-Leistungen gilt § 13 entsprechend.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
  4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

Der Kunde muss damit rechnen, dass stoelting web & marketing Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann stoelting web & marketing Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

stoelting web & marketing ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von stoelting web & marketing die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

  • Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie stoelting web & marketing nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  • Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), soweit sie stoelting web & marketing nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit stoelting web & marketing ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für stoelting web & marketing unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für stoelting web & marketing keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 5 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von stoelting web & marketing nach Maßgabe der von stoelting web & marketing zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald stoelting web & marketing die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen von stoelting web & marketing gelten als abgenommen, wenn stoelting web & marketing die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch 20 Werktage nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder stoelting web & marketing damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von stoelting web & marketing erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 6 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit stoelting web & marketing dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit stoelting web & marketing keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn stoelting web & marketing dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

Sobald Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von stoelting web & marketing wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde stoelting web & marketing unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und –schnittstellen verantwortlich.

§ 7 Nutzungsrechte

stoelting web & marketing räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt stoelting web & marketing Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von stoelting web & marketing.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, stoelting web & marketing über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

stoelting web & marketing geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

stoelting web & marketing nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die stoelting web & marketing keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. stoelting web & marketing wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

stoelting web & marketing kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird stoelting web & marketing vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde stoelting web & marketing zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, stoelting web & marketing über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder stoelting web & marketing dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von stoelting web & marketing z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er stoelting web & marketing unverzüglich darüber informieren.

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt stoelting web & marketing das Recht ein, das Logo von stoelting web & marketing in die Websites des Kunden einzubinden und mit der Website von stoelting web & marketing zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

stoelting web & marketing behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 9 Haftung für Sach- und Rechtsmängel und Pflichtverletzungen

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von stoelting web & marketing innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch stoelting web & marketing ausgebessert oder ausgetauscht. stoelting web & marketing behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. stoelting web & marketing haftet nicht für Mängel, die auf vom Kunden gelieferten Informationen, Texten, Bildern, Grafiken, Unterlagen oder Materialien beruhen.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Kunde bei stoelting web & marketing binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei stoelting web & marketing innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen dieses § 9 haftet stoelting web & marketing nicht für Mängel. Dies gilt für jeden durch den Mangel verursachten Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Liegt leichte Fahrlässigkeit vor, haftet stoelting web & marketing nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht bei Mängeln, die stoelting web & marketing arglistig verschwiegen hat oder im Rahmen einer Garantiezusage.

§ 10 Haftung aus anderem Rechtsgrund

Eine über § 9 hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung stoelting web & marketing gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von stoelting web & marketing.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Er gilt auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von stoelting web & marketing.

Für leichte Fahrlässigkeit haften stoelting web & marketing und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

stoelting web & marketing speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

stoelting web & marketing weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um sechs Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann stoelting web & marketing fristlos kündigen.

§ 14 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Schweich vereinbart. Gerichtsstand ist Trier, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2026